Abgeltungssteuer
Hat die Abgeltungssteuer Auswirkungen auf meine Immobilienfinanzierung?
Durch die im Januar 2009 eingeführte Abgeltungssteuer verändert sich der Ertrag von Kapitalanlagen nach Steuern – rund 28 Prozent der Gewinne aus Kapitalanlagen gehen direkt an den Staat. Lediglich die Kapitalerträge bis zum Freibetrag von 801 Euro (für Alleinstehende) bzw. 1602 Euro (für Ehepaare) sind steuerfrei.
Diese Neuerung beeinflusst die optimale Zusammensetzung einer Immobilienfinanzierung. Als Faustregel kann man sich als Häuslebauer zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden oder diese kombinieren – hohe Guthabenzinsen in der Ansparphase und später hohe Darlehenszinsen, oder das Bausparmodell: niedrige Guthabenzinsen, dafür später ein Darlehen mit einem festen und sehr niedrigen Zinssatz. Bausparen ist nun durch die Abgeltungssteuer attraktiver geworden: In der Sparphase fällt durch die niedrigen Guthabenzinsen nur eine geringe Steuerlast an, später zahlen Sie nur geringe Zinsen für Ihren Kredit.
Prüfen Sie daher, welche Kombination von Baufinanzierungsangeboten für Sie am günstigsten ist. FORMAXX berät Sie zur steuer- und zinsoptimierten Immobilienfinanzierung!

