Erbschaftssteuer

Neuregelung der Erbschaftssteuer – muss ich handeln?

Zum 1. Januar 2009 trat die neue Regelung zur Erbschaftssteuer in Kraft. Hiermit hat sich insbesondere für die Vererbung von Immobilien einiges verändert: Ehepartner erben Immobilien steuerfrei, wenn sie dort zehn Jahre selbst wohnen bleiben; für Kinder gilt dieselbe Regelung, wenn die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter ist. Auch Enkel werden besser gestellt als bisher. Für nicht selbst genutzte Immobilien gibt es hohe Freibeträge: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel. Steuern fallen nur an, wenn der Wert der Immobilien über dieser Grenze liegt.

Wenn Sie Ihren Hinterbliebenen mehr Vermögen hinterlassen wollen, als von dieser Regelung erfasst ist, gib es die Möglichkeit der Schenkung zu Lebzeiten. Alle zehn Jahre können Sie Werte bis zur Grenze der Steuerfreibeträge übertragen, ohne dass dabei Steuern fällig werden. Wenn Sie dabei ein Nießbrauchrecht festschreiben lassen, können Sie zudem sicher sein, dass Ihre Verwandten die Immobilien nicht gegen Ihren Wunsch verkaufen oder vermieten.

Sprechen Sie mit Ihrem FORMAXX-Berater darüber, wie Sie Ihr erarbeitetes Vermögen am besten im Besitz der Familie behalten können.


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