Junges Paar und Makler an kleinem Tisch, Händeschütteln, schwere Ledermöbel, Aufsicht

Kunde und Makler als Einheit

Die Vertreter von Versicherungsgesellschaften

Der deutsche Versicherungsmarkt wird von sogenannten Versicherungsvertretern dominiert. Manchmal nennen sie sich auch gerne "Agent", "Exklusivvertrieb" oder "Versicherungsaußendienst". Diese Bezeichnungen meinen aber alle das selbe: Einen Vertreter, der im Auftrag und im Interesse einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften Geschäfte anbahnt.

Der Makler als Interessenvertreter des Kunden

Makler kennt man aus dem Immobiliengeschäft: Sie helfen einem Suchenden, die richtige Wohnung, den richtigen Mieter oder das richtige Anlageobjekt zu finden. Sie stehen ihrem Auftraggeber mit ihrem ganzen Sachverstand und ihrer Erfahrung zur Seite. Versicherungsmakler tun dies im Bereich der Finanzen.

Verpflichtung dem Kunden gegenüber

Zwischen Kunde und Makler wird ein Vertrag geschlossen, der dem Makler verschiedene Pflichten auferlegt. Das sind zum Beispiel die Verwaltung, Betreuung und regelmäßige Prüfung bzw. Aktualisierung von Verträgen. Dabei haftet der Makler für Pflichtverletzungen und Falschberatungen. Ebenso muss er die Verantwortung dafür übernehmen, was er aussagt – oder verschweigt.

Nicht jeder darf sich "Makler" nennen

Wer heute in den Berufsstand des Maklers will, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Er muss nachweisen, dass er es versteht, Finanzen im Griff zu haben. Zusätzlich muss er seine Sachkundigkeit unter Beweis stellen. In der Regel geschieht das durch eine mehrteilige Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

Qualität setzt sich durch

Für Vermittler, gleich welcher Art, ist ein Eintrag ins Versicherungsvermittlerregister vorgeschrieben. Dort waren Mitte 2008 nur etwa 18.000 Makler verzeichnet, inzwischen ist die Zahl auf erfreuliche 46.000 Makler angewachsen (12/2011). Dennoch machen sie nur 17,6% aller Vermittler aus. Wir hoffen, dass der Qualitätsanspruch der Verbraucher das Maklertum weiter fördert.